Landesfördrung Kärnten: Neu für 2019 - 2020 !!!

Gefördert wird die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern, Photovoltaikanlagen, Stromspeichern sowie Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Anlagen im Bundesland Kärnten. Einreichen können alle Betriebe, Landwirte, Privatzimmervermieter, öffentliche Einrichtungen, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie gemeinnützige Vereine. Unter gesondert definierten Bedingungen können auch Privatpersonen Förderungen für thermische Solaranlagen und PV-Stromspeicher beantragen. Diese Förderungsrichtlinie gilt nicht für Förderungsgegenstände der Kärntner Wohnbauförderung! Ausgenommen von Förderungen sind auch Alternativenergieanlagen für nicht ständig genutzte Wohnobjekte (z. B. für Zweitwohnsitzobjekte, Ferienhäuser oder Almhütten).

Diese Richtlinie tritt mit 01.01.2019 in Kraft und ist bis zum 31.12.2020 gültig.

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Der Leitfaden zum Downloaden:

https://portal.ktn.gv.at/Forms/Download/BW152

Kontaktdaten Verantwortlicher in der Abteilung:
Amt der Kärntner Landesregierung;
Abteilung 8 - Umwelt, Energie und Naturschutz, UA Energie
DI Erich Mühlbacher
Flatschacher Straße 70, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
Telefon: (+43) 050 536 18211
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