Landesfördrung Kärnten für 2024 !!!
Diese Richtlinie tritt mit 01.01.2024 in Kraft und ist bis zum 31.12.2024 gültig.
Gefördert werden
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Thermische Solaranlagen
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Holzheizungsanlagen
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Fernwärmeanschluss
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Stromspeicher für Photovoltaikanlagen
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Betriebliche Photovoltaik-Eigenverbrauchsanlagen
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Kommunale Photovoltaikanlagen
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Photovoltaik Wohnbau
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Landesbeteiligungen an Bundesförderungen
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Fernwärmeerrichtung
Weitere Infos auf der Homepage der Kärntner Landesregierung
www.energiewirtschaft.ktn.gv.at